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   OLG Hamm, 17.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 297/12   

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https://dejure.org/2012,25418
OLG Hamm, 17.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 297/12 (https://dejure.org/2012,25418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 297/12 (https://dejure.org/2012,25418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - III-1 Vollz (Ws) 297/12 (https://dejure.org/2012,25418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsverwahrung; Trennungsgebot; Arbeit zusammen mit Strafgefangenen; Erhebung eines Haftkostenbeitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StVollzG § 50; StVollzG § 140
    Sicherungsverwahrung; Trennungsgebot; Arbeit zusammen mit Strafgefangenen; Erhebung eines Haftkostenbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33a StVK 975/11
  • OLG Hamm, 17.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 297/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 297/12
    Welche Anforderungen an den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu stellen sind, ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a.) geklärt.
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 297/12
    Dazu ist erforderlich, dass die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtbeschwerdegericht allein anhand der Begründung feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm zu bejahen ist (vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 07.06.2001 - 1 Vollz(Ws) 138/01; KG NStZ-RR 2010, 61; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 118 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 1 Vollz (Ws) 138/01

    Begründungsanforderungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 297/12
    Dazu ist erforderlich, dass die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtbeschwerdegericht allein anhand der Begründung feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm zu bejahen ist (vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 07.06.2001 - 1 Vollz(Ws) 138/01; KG NStZ-RR 2010, 61; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 118 Rdn. 2 m.w.N.).
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